Nationale Wettkämpfe
Für die Teilnahme an nationalen Kraftdreikampf-Wettkämpfen der GDFPF e. V. ist bisher keine Qualifikation erforderlich. Alle Sportler die zum Zeitpunkt der Veranstaltung eine seit mindestens 1 Monat bestehende Mitgliedschaft in der GDFPF e. V. haben, sind grundsätzlich startberechtigt.
Mittels dieser Regel soll sichergestellt werden, dass Neumitglieder vor ihrer ersten Teilnahme an Wettkämpfen dem Dopingkontrollsystem der GDFPF e. V. unterstellt sind und kontrolliert werden können. Sie dient folglich der Gewährleistung dopingfreier Wettkämpfe.
Internationale Wettkämpfe
Sportler, die an internationalen Wettkämpfen des Dachverbandes WDFPF teilnehmen möchten, müssen:
a) die Erstversuche (Opener) einer jeden Disziplin derart melden, dass diese mindestens der für die jeweilige Einzeldisziplin geltenden Mindestnorm entsprechen. Diese (RAW // Equipped) gelten nur für Weltmeisterschaften, nicht für Europameisterschaften.
b) zum Zeitpunkt des Wettkampfes mindestens eine 3-monatige Verbandszugehörigkeit in der GDFPF e. V. vorweisen können.
c) an mindestens einem nationalen Wettkampf einer der WDFPF angeschlossenen Landessektionen (in Deutschland der GDFPF) bzw. an einem internationalen Wettkampf der WDFPF innerhalb der letzten 2 Jahre teilgenommen haben.
d) im entsprechenden Wettkampfjahr darauf verzichten, parallel an Wettkämpfen sog. Non Drug Testing Federations teilzunehmen. Ausgenommen sind Veranstaltungen des BVDK, kleinere lokale Studiomeisterschaften und Benefizveranstaltungen. Diese Regel bezieht sich ausschließlich auf Verbände im Bereich des Kraftdreikampfs.
Für die Teilnahme an Weltmeisterschaften der WDFPF ist es demzufolge nicht erforderlich, dass im Vorfeld die Qualifikationsminima erreicht werden! Entscheidend ist (sowohl im Single Event als auch im Powerlifting), dass die Athleten ihr Erstversuche so melden, dass diese mindestens den Qualifikationsnormen der Einzeldisziplinen entsprechen. Die Total-Normen sind folglich bedeutungslos.
Hinweise:
Je Gewichts- und Altersklasse können maximal 3 Sportler einer Nation an den Start gehen. Über die Bevorzugung im entsprechenden Fall entscheidet der Sportvorstand auf Basis der erbrachten Leistungen.
Die Anmeldung für die entsprechenden Wettkämpfe erfolgt immer über den Vorstand der GDFPF unter Einhaltung der jeweiligen Anmeldefrist. Dieser prüft unmittelbar nach Anmeldeschluss ob die o. g. Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt sind. Insofern nichts anderes bekannt gegeben, sind die entsprechenden Startgebühren ebenfalls bis zum ausgeschriebenen Anmeldeschluss auf das Vereinskonto zu überweisen. Verspätete Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt.