MitgliedschaftDas Ziel der GDFPF e. V. ist die Gewährleistung dopingfreier Wettkämpfe im Kraftdreikampf für alle dopingfreien Athleten, die Organisation und das Durchführen von Meisterschaften und anderer offizieller Veranstaltungen mit entsprechender Integrität und qualitativem Standard.
Für die Beantragung der Mitgliedschaft sind bitte folgende Dinge zu erledigen:
1. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Beitrittsformular per E-Mail an vorstand.gdfpf@yahoo.de oder via Post an den Vorstand übermitteln.
2. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Athleten-Meldeformular für den Vereins-Testpool (VTP) per E-Mail an vorstand.gdfpf@yahoo.de oder via Post an den Vorstand senden.
3. Überweisung des Mitgliedsbeitrags (derzeit € 50,-) für das laufende Kalenderjahr auf das Vereinskonto.
4. Übermittlung des das vollständig ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat per E-Mail oder Post an die Geschäftsstelle der GDFPF. Das Lastschriftmandat dient der bequemen Abbuchung aller weiteren jährlich anfallenenden Mitgliedsbeiträge sowie Startgebühren.
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt erst nach Eingang aller Unterlagen sowie des Mitgliedsbeitrags. Fehlende oder unvollständig ausgefüllte Unterlagen führen zur Ablehnung des Mitgliedsantrages.
Es werden nur Sportler aufgenommen, die den Grundsatz der lebenslangen Dopingfreiheit erfüllen!
Konditionen
Durch seinen Vereinsbeitritt verpflichtet sich jedes Mitglied, die jeweils gültige Satzung und alle Ordnungen der GDFPF zu befolgen, sowie den jährlich durch den Vorstand festgelegten Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Dieser wird jeweils im Zeitraum von Oktober bis Dezember für das Folgejahr mittels SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto der Mitglieder abgebucht.
Die Mitgliedschaft gilt ab Eintrittsdatum bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Als Eintrittsdatum zählt das Datum an dem der Aufnahmeantrag durch den Vorstand abschließend bearbeitet wurde, was nach Eingang aller notwendigen Unterlagen sowie des Mitgliedsbeitrags schriftlich bestätigt wird. Anträge mit unvollständigen Unterlagen (ausstehender Mitgliedsbeitrag, fehlendes SEPA-Lastschriftmandat usw.) werden nicht bearbeitet.
Die Mitgliedschaft der Mitglieder, die im Oktober bis Dezember aufgenommen werden, gilt bis 31. Dezember des nächsten Jahres. Der Beitrag für das entsprechende Folgejahr entfällt hierbei.
Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist d.h. bis spätestens zum 30. September zulässig. Wird nicht gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um ein Jahr und der Beitrag für das laufende Jahr bleibt geschuldet.
Ruhende Mitgliedschaft
Die ruhende Mitgliedschaft ermöglicht Vereinsmitgliedern, die zeitweilig oder dauerhaft nicht am Vereinsleben teilnehmen können und/oder denen eine aktive Teilnahme an Wettkämpfen nicht möglich ist, die Aufrechterhaltung ihrer Mitgliedschaft zu niedrigeren Konditionen.
Eine ruhende Mitgliedschaft ist bis spätestens zum 31. Dezember des Vorjahres dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Die Kosten hierfür belaufen sich auf € 25,- pro Kalenderjahr, entsprechend der Hälfte des Beitrages für aktive Mitglieder. Dieser "Solidaritätsbeitrag" wird zur Finanzierung der Anti-Doping Maßnahmen eingesetzt und trägst somit zur Förderung des sauberen Kraftdreikampfes bei.
Im Rahmen einer ruhenden Mitglieschaft ist es dem Mitglied nicht möglich an Wettkämpfen der GDFPF, ihrer Partnerverbänder oder des Dachverbandes (WDFPF) teilzunehmen. Alle anderen Rechte und Pflichten die sich aus der Mitgliedschaft ergeben bleiben unberührt.
Wiederaufnahmegebühr
Sportler, die in der Vergangenheit bereits Mitglied in der GDFPF gewesen und aus dem Verein ausgetreten sind, haben bei der Wiederaufnahme eine einmalig zu zahlende Gebühr in Höhe von € 20,- zzgl. des regulären Jahresmitgliedsbeitrags zu entrichten.
Da die Vereinsarbeit ehrenamtlich erfolgt, bitte wir um etwas Geduld bei der Bearbeitung der Anträge.
Neumitglieder sind jeder Zeit herzlich willkommen!